"Bärenhaus" Am Pfarrgarten 4, 66346 Püttlingen / Köllerbach 
 




                     

Preise Ferienwohnung "Bärenhaus"

-------------------------------------------------------------------------

Zi: 1: EZ:   40,00 €, für 2 Personen 55,00 €

Zi: 2: MB:  70,00 €  für 2 Pers.  ,  f. 3 Pers. zus.  100,00 €    

Zi: 3: MB:  70,00 €  für 2 Pers., ,  f. 3 Pers. zus.  100,00 € ,  f. 4 Pers.  120,00 € ,                                                                                             f. 5 Pers. 135,00 €      

Zi: 4: MB:  70,00 €  für 2 Pers.       

Zustellbett: 18,00 € / je Bett

Bei Belegung als Einzelzimmer: 40,00 € / Nacht

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Hunde / Tag: 10,00 € ( kleine Hunde) 15,00 € ( mittlere Hunde)                                            18,00 € ( große Hunde )  ohne Futter

bei Erstellen einer Rechnung zzgl. 7 % Mwst.

Von Mo-Fr ist eine Nacht nicht möglich ( Mindestaufenthalt 3 Nächte)

Bei Buchung von einer Nacht ( am Wochenende ) ist ein Zuschlag            von 20 % zu entrichten.                                                                               An  Weihnachten / Silvester ist mit höheren Preisen zu rechnen. 

Endreinigung 50,00 € bis 6 Personen,  Endreinigung 60,00 € bei 7-11 Personen, sowie beim  mitbringen von Hunden.                                           Bei langfristigen Gäste wird wöchentlich gereinigt zum Preis von 40,00 €.    Eine eigene Reinigung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.          Wir desinfizieren und reinigen sehr gründlich.

--------------------------------------------------------------------------------

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienwohnung "Bärenhaus"Carla Schramm, Am Pfarrgarten 4, 66346 Püttlingen

  1. Die Preise für Übernachtungen sind auf der Seite "Preise" aufgeführt.
    Unter www.baerenhaus-saarland.de
  2. Die Bezahlung hat bis zu dem auf der Rechnung / Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt zu erfolgen.Der Betrag ist in voller Höhe im Voraus zu dem genannten Termin zu leisten. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, so behalten wir uns das Recht vor die Ferienwohnung an einen anderen Interessenten zu vermieten, sofern wir eine entsprechende Anfrage erhalten, und Ihnen somit eventuelle Stornogebühren zu ersparen. Bein Nichtanreise ohne vorherige Absage verfällt der komplett gezahlte Betrag, da wir keine Möglichkeit haben so kurzfristig für Ersatzmieter zu sorgen.
  3.  Wir empfehlen mit der Buchung auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Einen entsprechenden Link finden Sie auf unserer Webseite.Eine nicht rechtzeitig geleistete Zahlung entbindet den Gast jedoch nicht automatisch   von der Buchung / Zahlungsverpflichtung.
  4. Kosten für Endreinigung werden in Höhe von 40,00 €  / 50,00 €  / 60,00 €          ( je nach Belegung ) erhoben, außer es wären Schäden verursacht worden die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden wären und einen erhöhten Reinigungsaufwand erforderlich machen würden, dann erhöht sich dieser Betrag auf die tatsächlichen Kosten. 
  5. Wir sind ein absolutes Nichtraucherhaus. Rauchen ist nur im Außenbereich  oder auf den Terrassen  erlaubt. Für Zuwiderhandlung wird ein Kostenaufwand von 500,00 € erhoben.
  6. Die Hausordnung liegt aus und ist einzuhalten. Vor allem die Nachtruhe ist zu beachten, damit sich alle Gäste / sowie die Nachbarn wohlfühlen. Ein Betreten der Wohnungen durch den Vermieter oder dessen weisungsbefugten Personen ist jederzeit unter Wahrung der Privatsphäre erlaubt, da diese zum Zwecke der Reinigung oder notwendiger Reparaturen die Wohnung betreten müssen.
  7. Wir behalten uns vor 90 % der Buchungskosten bei Stornierungen geltend zu machen, sofern wir die Ferienwohnung nicht anderweitig belegen konnten.          Bitte beachten Sie auch den Zusatz unter Beherbergunsvertrag wegen Sonderpreise-Regelung.                                                                              Wir empfehlen Ihnen eine Storno-Versicherung abzuschliesen.
  8. Bei Verlust des Schlüssels (der Schlüssel) ist in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten. Da es sich um eine Schließanlage handelt ist mit Kosten in Höhe         von ca. 800,-- € zu rechen. Wir bitten deshalb auf die ausgehändigten Schlüssel besonders gut aufzupassen.
  9. Für die Nutzung des Internets ist der jeweilige Nutzer in vollstem Umfang allein verantwortlich. Für wissentlichen und unwissentlichen Missbrauch der Internetnutzung ist der jeweilige Gast eigenverantwortlich. Die Vermieter der Ferienwohnungen übernehmen keinerlei Haftung für jeglichen Missbrauch.
  10.  Der / Die Vermieter stellen lediglich die Zugansdaten zur Verfügung. Diese Daten sind geheim zu halten. Der Nutzer (User) verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des Internets geltendes Recht einzuhalten. Dies gilt insbesondere in Zusammenhang mit dem Up-Downloads bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten:                                                                               *das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Sitten-oder    rechtswidrigen Inhalten nutzen             
  11. Jugendschutzvorschriften beachten.                                                                 * keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten versenden, oder verbreiten.  Das WLAN nicht zur Versendung von Spam und / oder anderen  Formen unzulässiger Werbung nutzen.                                          * Der User stellt den Betreiber / Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrige Verwendung des WLAN          durch den User und /oder auf einen Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw.deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. 
  12.  Die Kosten für die Nutzung des Internets trägt der Gast. 
  13. Sollte aus wichtigem Grund die gebuchte Ferienwohnung nicht zur Verfügung stehen, so stellen wir selbstverständlich eine andere unserer Wohnungen  zur Verfügung. Oder wir bringen Sie bei einem unserer Partnerhäuser unter.     Damit ist gewährleistet dass bei unvorhergesehenen Ereignissen die Unterbringung sichergestellt ist. Ein Anspruch auf die  ursprünglich gebuchte Wohnung besteht jedoch nicht. Schadensersatz kann bei Ersatzleistung nicht geltend gemacht werden.
  14. Es gilt der Beherbergungsvertrag lt. § 535 BGB (PDF, 15 KB) und Gastaufnahmevertrag (PDF, 65 KB).

Püttlingen-Köllerbach, den 2. Juli 2012, sowie & 9 seit 21.03.2018 als Zusatz zur Verdeutlichung der Nutzung des Internets.

 

Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag)

- Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer -
Gastfreundschaft, Vertrauen, persönliche Betreuung gehören zum Grundauftrag der
Hotellerie. Der Gast erwartet nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung,
sondern darüber hinaus ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Die
Hotellerie war und ist stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist
immaterieller Leistung zu entsprechen.
Trotz dieses besonderen Verhältnisses zwischen dem Hotelier und seinen Gästen
gelten jedoch die gleichen Rechtsgrundsätze und Regeln, wie in jeder anderen
Rechtsbeziehung bzw. Vertragsverhältnis.
Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen
und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer,
unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage
reservierter Hotelzimmer gegeben.
Der Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus
dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder
Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder
schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist
die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den
Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die
Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines
Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom
Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag
vor. Dies gilt selbst für den Fall, das die Parteien noch nicht sofort über alle
wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die
vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbaremWillen
zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die
Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB.
Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur
Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten
Zimmerpreises verpflichtet.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag
nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in
Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der
Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig
unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf
Stornierung" einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene
Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Absatz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst
dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht
in Anspruch genommen wird.
Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals
unter der Bezeichnung Stornogebühr" geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine
Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der
Stornogebühr" nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die
Stornogebühr" beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung
(Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht
angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von
Bettwäsche - hat sich der Hotelier gemäß § 537 Satz 2 BGB anspruchsmindernd
anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich
nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der
Wert der ersparten Aufwendungen
- bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 20 %
- bei Übernachtung/Halbpension mit pauschal 30 %
- bei Übernachtung/Vollpension mit pauschal 40 %
vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des
Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere
Einsparungen nachzuweisen.
Im übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.
Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers
einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier
nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.

----------------------------------------------------------------------------------------------

 Bei geringerem Übernachtungspreis (Sonderpreisen) werden keine Stornokosten erstattet, bzw. bei geringerer Belegung als gebucht, gilt der volle Preis. Es werden keine Kosten / Aufrechnung / Rückerstattung pro Person zurück erstattet.

---------------------------------------------------------------------------------------------

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
DEHOGA Beherbergungsvertrag

§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die
Ferienwohnung) bestellt und zugesagt worden ist.
§ 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers (der
Ferienwohnung) dem Gast Schadenersatz zu leisten.
§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
Übernachtungen
(FeWo) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises,
bei Halbpension
30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.
§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers (der Ferienwohnung) hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort